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Bremer Bürger gegen Riesen- Starkstrommasten

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Bremer Bürger gegen Riesen- Starkstrommasten

Es herrscht rege Bautätigkeit auf dem Gelände des Kohlekraftwerkes in Bremen-Farge, Wilhelmshavener Straße 6.

Eine Strom-Umspann -und Verteilungsanlage und

ein gigantischer Starkstrommast ( 150 m hoch)soll auf dem Gelände des Kohlekraftwerkes in Bremen-Farge, in direkter Nähe der Wohnbebauung an der Witteborg in Farge, errichtet werden?

Eine vorhandene 220 kV-Strom-Umspann -und Verteilungsanlage wird durch eine größere und leistungsfähigere 380 kV-Strom-Umspann -und Verteilungsanlage ersetzt.

Dies bedeutet für die Bürger und Anwohner eine 4-fache höhere Strahlenbelastung als bisher.

Von dem Bauvorhaben geht eine erhebliche Umwelt- und Gesundheitsbelastung ( Strahlung/Elektrosmog) der betroffenen Bürger im Stadtteil aus, da sich das Neubauvorhaben in direkter Nachbarschaft zu einer Wohnbebauung befindet.

Die Anwohner Fragen:

Werden die Farger Bürger jetzt verstrahlt?

Ebenso ist die Strahlenbelastung des geplanten Riesenmastes ( 150 m) um ein Vielfaches höher, als Strommasten normaler Bauhöhe.

Das in Bremen-Nord, Farge ein Mega-Mast zum Einsatz kommt ist unnötig und für die Bürger und Anwohner eine zusätzliche, unnötige Gesundheitsbelastung.

Das Riesenmasten zur Verteilung des Windstromes benötigt werden ist schlicht gelogen!

Riesenmasten sollen das bislang unattraktive und somit vernachlässigte Stromnetz für den Betreiber profitabler machen.

Aufgrund der vielfach höheren Strahlung eines Riesenmastes, tragen die Bremer Bürger und die Anwohner das unkalkulierbare Gesundheitsrisiko einer überhöhten Strahlungsbelastung, der Betreiber streicht überhöhte Profite ein.

Bürger werden verstrahlt!

Netzbetreiber wollen hohe Profite, auf Kosten der Anwohner.

Die betroffenen Anwohner und Bürger in Bremen-Nord sprechen sich gegen dies Bauvorhaben aus.

Die betroffenen Anwohner und Bürger in Bremen-Nord fordern den Senator für Bau und Verkehr auf, eine entsprechende Genehmigung für o.g. Bauvorhaben zu verweigern.

Wegen der größeren Leistungsfähigkeit der neuen Leitung ist mit stärkeren elektromagnetischen Feldimmissionen zu rechnen.

Es soll geprüft werden, ob die Leitungen zumindest im Bereich der nahe an die Trasse heranreichenden Wohnbebauung als Erdkabel verlegt werden können.

Erdkabel belasten das Umfeld wesentlich weniger mit Magnetfeldern als herkömmliche Hochspannungsleitungen und beeinträchtigen weniger das Landschaftsbild.

Die Deutsche Windbranche will Stromnetze selber bauen und betreiben!

Erdkabel mit, für die Anwohner geringen Strahlung, sollen den Windstrom verteilen.

Magnetfelder können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen.http://www.elektrosmognews.de/ http://www.strahlentelex.de/

Ein Umweltverträglichkeits -Gutachten ist zwingend erforderlich.

Strahlungsquellen:http://www.genehmigungen.planbau.bremen.de/mobilfunk/

Gesundheitsrisiko Hochspannung


Die Gesundheitsrisiken durch Hochspannungsleitungen werden ständig untersucht, aber auch verharmlost, denn „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“. Der Handyhersteller wird nie zugeben, dass Handystrahlen gesundheitsschädlich sind, Sendemastbetreiber streiten die Schädlichkeit der Funkwellen ab, die Zigarettenindustrie hätte nie freiwillig die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln angebracht, anders ist es auch nicht bei den Stromerzeugern.

Der § 2 Absatz 2 Nr. 1 und 2 EnLAG sagt: Im Falle des Neubaus kann bei den Vorhaben nach Absatz 1 eine Höchstspannungsfreileitung auf einen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel errichtet und betrieben werden. Wenn die Leitung:

1.In einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im ungeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, oder

2.
In einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches liegen.
Da in beiden Fällen der Abstand zur Wohnbebauung, in sogenannten "sensiblen Bereichen", zu gering ist, fordern wir für unseren Bereich eine unterirdische Verlegung, wie im Artikel 2 §2 Absatz 2 EnLAG vorgesehen ist,

Schutz vor niederfrequenten

magnetischen Wechselfeldern

bei Hochspannungs-

Freileitungen und Erdkabeln

Linkliste

Kahlschlag in Bremen-Farge:

Bremer Grüne mit ihrem Umweltsenator genehmigen zweifelhafte Baumfällungen in Bremen-Nord.

viaWutbürger-Nachrichten: Kahlschlag in Bremen-Farge – Bremer Grüne mit ihrem Umweltsenator genehmigen zweifelhafte Baumfällungen in Bremen-Nord. « derbremerstadtschreiber « newshunter.

viaabc-news.