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#BREMEN: " Rekumer Strasse 12. Nicht Mit Uns" Von einer Protestgruppe zur #Wählervereinigung?

#BREMEN: " Rekumer Strasse 12. Nicht Mit Uns" Von einer Protestgruppe zur #Wählervereinigung?


Die kurze Vorgeschichte


Politische Entscheidungen besitzen in der Regel keinerlei Überraschungseffekt. Sie werden längere Zeit vorbereitet und in den Medien diskutiert, bevor am Ende in einer öffentlichen Sitzung des zuständigen Gremiums eine Abstimmung erfolgt. Das ist der Weg, den man kennt und der für jede Demokratie typisch ist. Es ist schließlich erforderlich, dass die Verwaltung gute Konzepte entwickelt, die Politik ihr Für und Wider herausarbeitet und die Medien eine mehr oder weniger kritische Diskussion führen, sodass auch die Öffentlichkeit und damit die Wähler über das Geschehen informiert sind. Auch eine rechtliche Prüfung sollte nicht fehlen, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass die gesamte Arbeit ihren Wert verliert, weil die notwendigen Rechtsvorschriften nicht beachtet wurden.

Politische Beschlüsse können jedoch zumindest auch ganz anders versucht werden. Ein solche Entscheidung einer ganz anderen Art gab es am 17. Oktober in Blumenthal, als die Bürger nach einer geheimen Sitzung ihrer gewählten Vertreter nur durch eine Pressemitteilung informiert wurden, als die Entscheidung gefallen war und die praktische Umsetzung bereits eingeleitet war.

So berichtete die Bremer Sozialsenatorin bei dem in einer Art Nacht-und-Neben-Aktion getroffenen Beschluss von einem erzielten "Einvernehmen", "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die polizeilich besonders auffällig geworden sind" in einer intensivpädagogische Einrichtung an der Rekumer Str.12 unterzubringen.



                                          Firmenschild am Haus Rekumer St. 12



Die Blumenthaler Geheimsitzung


Wie es sich für eine richtige Geheimsitzung gehört, liegen viele Details dieses Beiratstreffens im Dunklen, und die Beteiligten sind nicht bereit, mehr Licht in diesen Vorgang zu bringen, der zumindest kurzfristig erhebliche Verwerfungen in der politischen Landschaft Blumenthals ausgelöst hat. 


Nach den Auskünften des Blumenthaler Ortsamtes wurde diese Behörde, die zu Beiratssitzungen einlädt, am 15. 10. von der Sozialsenatorin gebeten, möglichst schnell eine Beiratssitzung anzusetzen. Das ist nach den Vorgaben von §1 (2) der Blumenthaler Geschäftsordnung innerhalb von zwei Tagen möglich, sodass die Sitzung für den Vormittag des 17.10. festgelegt wurde.

Zum juristischen Stellenwert der Einladung und der Durchführung dieser Sitzung gab es keine näheren Erklärungen. Es ist daher offen, ob es sich um eine Information des Beirats durch die Sozialsenatorin gehandelt hat oder der Beirat zumindest prinzipiell einen relevanten Beschluss hätte fällen können, wenn es der Ortsamtsleiter und die Beiratsmitglieder gewollt hätten. 


Obwohl die Sozialsenatorin angeblich bindende Verträge erst nach der Beiratssitzung unterschrieben hat, ging es für den Blumenthaler Ortsamtsleiter nur um die Anmietung eines Hauses in Rekum durch eine private Einrichtung der Jugendhilfe. Das spricht für einen Dissens in der rechtlichen Beurteilung, zumindest für einen in der Bremer Verwaltung nicht völlig geklärten Beteiligungsstatus des Blumenthaler Beirats.